Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich und Änderungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen mkc-pensionsmanagement (nachfolgend „mkc-pensionsmanagement“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“). Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende, ihnen widersprechende oder diese ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden seitens mkc-pensionsmanagement nicht akzeptiert und sind  nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch, wenn mkc-pensionsmanagement den Auftrag in Kenntnis der abweichenden, widersprechenden oder ergänzenden Bedingungen des Auftraggebers durchführt.
  2. Diese Bedingungen gelten auch für zukünftige Rechtsgeschäfte und Folgeaufträge. Hiervon abweichende Individualvereinbarungen gelten nur für das konkrete Rechtsgeschäft. Auf Änderungen dieser Bedingungen wird mkc-pensionsmanagement rechtzeitig hinweisen.
  3. Aufträge des Auftraggebers sind bis zur Dauer von zwei Wochen nach Absendung des Auftrags durch den Auftraggeber verbindlich. Die Auftragsannahme seitens mkc-pensionsmanagement erfolgt alternativ durch schriftliche Auftragsbestätigung oder konkludent durch Auftragsausführung. Besondere Leistungs- und Eigenschaftsangaben sowie Vertragsänderungen nach Beginn der Auftragsausführung sind nur im Falle schriftlicher Bestätigung von mkc-pensionsmanagement verbindlich. Die vereinbarten Preise gelten nur für den jeweils abgeschlossenen Auftrag.
  4. III. Mitwirkung des Auftraggebers

II. Leistungen

  1. Die dem Auftraggeber durch mkc-pensionsmanagement geschuldete Leistung wird für jeden Auftrag einzelvertraglich mit dem Auftraggeber festgelegt und vereinbart. Generell schuldet mkc-pensionsmanagement im Rahmen der Auftragsausführung nur die Erbringung einer Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
  2. mkc-pensionsmanagement verpflichtet sich, für die übernommene Dienstleistung die bei Vertragsschluss geltenden gesetzlichen Vorschriften und anerkannten Regeln von Wissenschaft und Technik sowie die Grundsätze ordnungsgemäßer Berufsausübung zu berücksichtigen.
  3. Bei Vertragserfüllung legt mkc-pensionsmanagement die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen und Daten, insbesondere Zahlenangaben und übergebene Unterlagen, als vollständig und richtig zugrunde. Zu einer inhaltlichen Prüfung der Richtigkeit der mitgeteilten Informationen und Daten ist mkc-pensionsmanagement nicht verpflichtet. Sollte sich während der Bearbeitung herausstellen, dass die Daten unvollständig oder falsch sind, so ist mkc-pensionsmanagement berechtigt, den zusätzlichen Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Besteht der Vertragsinhalt für mkc-pensionsmanagement auch oder ausschließlich darin, den Abschluss eines entsprechenden Vertrages zu vermitteln, so wählt mkc-pensionsmanagement den Vertragspartner nach bestem Wissen und Gewissen aus. Dessen Leistung wird nicht Gegenstand der Vertragspflichten von mkc-pensionsmanagement.
  4. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass alle im Rahmen der Dienstleistung durch mkc-pensionsmanagement abgegebenen Hinweise, Ratschläge oder Stellungnahmen stets als Vorschläge zu verstehen sind. Ändert sich nach Auftragsausführung die Rechtslage, so ist mkc-pensionsmanagement nicht verpflichtet, den Auftraggeber hierauf hinzuweisen. Mündlich erteilte Hinweise und Informationen von mkc-pensionsmanagement sind generell unverbindlich.

III. Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen seinerseits oder von seinen Erfüllungsgehilfen rechtzeitig und kostenlos für mkc-pensionsmanagement erbracht werden.
  2. Datenträger, Daten oder Dateien, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber mkc-pensionsmanagement alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt mkc-pensionsmanagement von Ansprüchen Dritter frei, die auf die Verwendung der von dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten fehlerhaften Datenträger, Daten oder Dateien zurückzuführen sind.

IV. Zahlungsbedingungen

  1. Die vereinbarte Vergütung wird mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.
  2. Im Falle der Kündigung eines Einzelvertrages hat mkc-pensionsmanagement Anspruch auf Ersatz aller bis dahin entstandenen Aufwendungen sowie auf Zahlung einer dem tatsächlichen Leistungsaufwand entsprechenden Vergütung.
  3. Der Auftraggeber kann gegen Forderungen von mkc-pensionsmanagement nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

V. Kündigung

  1. Der Einzelvertrag wird jeweils für die vereinbarte oder die regelmäßig erforderliche Dauer der Dienstleistung geschlossen.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, kann das Vertragsverhältnis von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
  3. Das Recht eines Vertragspartners zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund besteht für mkc-pensionsmanagement insbesondere, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen gem. Ziff. IV.1. nicht innerhalb von zwei Wochen nach erfolgter Mahnung nachkommt oder er trotz schriftlicher Abmahnung von mkc-pensionsmanagement erforderliche Mitwirkungshandlungen gem. Ziff. III.1. fortgesetzt missachtet.
  4. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

VI. Haftung

  1. Im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schädigung haftet mkc-pensionsmanagement dem Grunde nach entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Andernfalls ist eine Haftung von mkc-pensionsmanagement ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. In diesen Fällen haftet mkc-pensionsmanagement auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von mkc-pensionsmanagement.
  2. Mit Ausnahme eines Schadens aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie mit Ausnahme von Schäden, die auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von mkc-pensionsmanagement oder dessen gesetzlichen Vertretern bzw. Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, ist die Haftung von mkc-pensionsmanagement in den sonstigen Fällen beschränkt auf den Umfang des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, höchstens jedoch auf den Betrag, welchen der Auftraggeber aufgrund einer von mkc-pensionsmanagement abgeschlossenen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung im Falle der berechtigten Inanspruchnahme seitens des Versicherers erhält. Ist der Versicherer berechtigt, Schadensersatzleistungen an den Auftraggeber zu verweigern, so ist die Haftung von mkc-pensionsmanagement in den sonstigen Fällen beschränkt auf den 10-fachen Auftragswert, maximal jedoch auf 50.000,00 €.
  3. mkc-pensionsmanagement haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- oder Naturereignisse oder durch sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z. B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand im In- und Ausland) eintreten.

VII. Urheber- und Nutzungsrechte

  1. Etwaig bestehende Urheberrechte und sonstige (gewerbliche) Schutzrechte von mkc-pensionsmanagement bzw. solche, die im Rahmen der Dienstleistungserbringung von mkc-pensionsmanagement oder deren Erfüllungsgehilfen geschaffen werden, verbleiben bei mkc-pensionsmanagement.
  2. Der Auftraggeber ist vorbehaltlich entgegenstehender gesetzlicher Regelungen berechtigt, alle Informationen, Daten und Schriftstücke für eigene Zwecke zu nutzen, soweit nicht ein anderes vereinbart ist. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Verbreitung und Veröffentlichung von Informationen, Daten und Schriftstücken sowie deren Weitergabe an Dritte, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von mkc-pensionsmanagement gestattet.
  3. Bei einer Verletzung der Urheber- und Nutzungsrechte behält sich mkc-pensionsmanagement die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

VIII. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und mkc-pensionsmanagement unterliegen dem in der Bundesrepublik Deutschland für Deutsche geltenden Recht.
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Firmensitz von mkc-pensionsmanagement.
  3. Schlussbestimmung

Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Stand: 01. März 2016