Outsourcing von #Pensionsrückstellungen

Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland wird nach wie vor überwiegend in Form der Direktzusage durchgeführt. Der versorgungsberechtigte Arbeitnehmer hat dabei einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf Altersversorgungsleistungen gegenüber seinem Arbeitgeber. Als Konsequenz daraus sind nach deutschem Handels- und Steuerrecht Pensionsrückstellungen in der Bilanz des zusagenden Unternehmens zu bilden. In den vergangenen Jahren sind nun diese #Pensionsrückstellungen aus unterschiedlichen, manchmal nicht nachvollziehbaren Gründen vermehrt als unerwünscht eingestuft worden. Mit großer Regelmäßigkeit wird hier das Stichwort Basel II genannt. Es wird nach Wegen gesucht, von den #Pensionsrückstellungen wegzukommen. In der einschlägigen Literatur spricht man (inhaltlich nicht ganz korrekt) vom "Outsourcing von Pensionsrückstellungen".

Die mittelbaren oder versicherungsförmigen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung, also Direktversicherung, Pensions- und Unterstützungskassen erfordern nach deutschem Handels- und Steuerrecht in der Regel keinen Bilanzausweis.

Daher bietet es sich an, den Durchführungsweg zu wechseln und von der Direktzusage auf eine mittelbare Verpflichtung umzustellen, was die gewünschte Auflösung der Pensionsrückstellungen zur Folge hat.

Der bilanzielle Ausweis von #Pensionsrückstellungen stellt vor dem Hintergrund einer zunehmend internationalen Ausrichtung der Unternehmen regelmäßig ein Hindernis dar. Unternehmen mit bilanziell ausgewiesenen Pensionsrückstellungen werden hinsichtlich ihrer Bonität bzw. Kreditwürdigkeit häufig abgewertet, da ihnen in Bezug auf ihre Pensionsrückstellungen ein „unfunding“, also ein Mangel an Bedeckung durch passende Vermögenswerte, unterstellt wird. Dies wird in Zeiten rückläufiger Zinsen bei der handelsrechtlichen Bewertung der Pensionsverpflichtungen immer offensichtlicher. Als Problem wird gesehen, das die Vermögenswerte dem vollen Unternehmensrisiko ausgesetzt sind, während die #Pensionsverpflichtungen grundsätzlich unabhängig vom Schicksal des Unternehmens zu erfüllen sind (sog. mismatch).

Motive für eine Auslagerung

Die Motive sich mit der Auslagerung einer bestehenden Pensionszusage zu beschäftigen sind vielfältig und ganz individueller Natur.

Individuelle Lösungskonzepte helfen, dieses unternehmensfremde Risiko zu eliminieren und damit auch bei Nachfolgeregelungen intern wie extern die wirtschaftliche Basis des Unternehmens zu sichern und auszubauen.

Losgelöst von dem Alter des Versorgungsanwärters und seiner weiteren Tätigkeit für das Unternehmen bietet sich als (einzige) Lösung die Auslagerung der Versorgungszusage auf einen Pensionsfonds an. Die zahlenmäßigen Angebote der wenigen am Markt tätigen Pensionsfonds sind dabei schwer bis gar nicht vergleichbar.

Eine Marktanalyse hat bei identischen Vorgaben hinsichtlich Altersrente und Alter des Versorgungsberechtigten folgende Einmalbeiträge ergeben

Nicht berücksichtigt sind bei diesen Zahlen der im Todesfall des Versorgungsempfängers unwiderruflich zugunsten der Versichertengemeinschaft verfallende Teil des Einmalbeitrages bei Lösung „B“.

Fragen nach der Kalkulation wie

  • Verwendete Sterbetafel (Heubeck oder DAV)
  • Angesetzter Zins (zwischen 1,5% und 3%)
  • Kapitalanlagekonzept
  • Kapitalrückgewähr im Todesfall
  • Zahlungsplan für den zu entrichtenden Einmalbeitrag (Verteilung über bis zu 5 Jahre für Versorgungsanwärter max. bis zum Rentenbeginn)

sind wesentliche Einflussgrößen für den zu zahlenden Einmalbeitrag der abzulösenden Verpflichtung. Dies ist im Übrigen unabhängig davon ob die Verpflichtung vollumfänglich abgelöst werden soll oder aufgrund der finanziellen Bedingungen der GmbH auf einen Teil verzichtet wird. Hier sind individuelle Lösungen, die auf den Einzelfall abgestimmt sind, möglich und machbar.

Unternehmensindividuelle Lösungskonzepte helfen, dieses unternehmensfremde Risiko zu eliminieren und damit auch bei Nachfolgeregelungen intern wie extern die wirtschaftliche Basis des Unternehmens zu sichern und auszubauen.

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