PZ-Check

Entspricht Ihre Pensionszusage den Anforderungen der Finanzverwaltung? Ist die Finanzierung gesichert?

In der überwiegenden Zahl der Fälle besteht dringender Handlungsbedarf!

Viele kleinere und mittlere GmbHs haben in der Vergangenheit ihren Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) eine Pensionszusage erteilt. Neben dem Aspekt der Altersversorgung des GGF wurde die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung vor allem auch durch die steuerlichen Auswirkungen der Pensionsrückstellungen motiviert. Die Frage der Finanzierung der Renten stand häufig weniger im Vordergrund als deren steuerliche Anerkennung. Seitdem für die steuerliche Bewertung auch Pensionsalter ab 65 Jahren möglich sind (BFH-Urteil aus dem Jahr 1982), was den Startpunkt für die betriebliche Altersversorgung von GGF markierte, hat sich einiges geändert: Die Phase der Euphorie am Kapitalmarkt ist zumindest vorerst beendet. Die Richttafeln für die steuerliche Bewertung der Pensionsrückstellungen aus dem Jahr 1983 wurden durch die Richttafeln von 1998 und dann 2005 aktualisiert. Der Rechnungszins der Lebensversicherung, 1994 noch bei 4 %, befindet sich seit der Absenkung im Jahr 2000 auf 3,25 % im stetigen Abwärtstrend: er fiel 2004 auf 2,75 %, 2007 auf 2,25 %, 2012 auf 1,75 %  und liegt aktuell bei nur 1,25 %. Die Überschüsse der Lebensversicherungsunternehmen, die in den vergangenen Jahrzehnten immer nach oben angepasst werden konnten, mussten in den zuletzt aufgrund der allgemeinen Kapitalmarksituation reduziert werden.

Die sich zu Boom-Zeiten der Börse abzeichnende Tendenz zu alternativen Rückdeckungsformen wie z.B. Fonds ist zumindest vorerst beendet. Darüber hinaus steigt die Lebenserwartung weiter an, und infolgedessen steigen auch die Kosten für die Renten wegen der längeren Leistungsdauer. Das heißt: Die Schere zwischen angespartem Kapital und den für die Rentenzahlung benötigten Mitteln öffnet sich immer weiter.

Aber auch beim versorgungsberechtigten GGF hat sich vieles geändert: Er ist nicht nur älter geworden – der Rentenbeginn rückt näher, die Nachfolge der Geschäftsführung oder auch die Veräußerung bis hin zur Liquidation der GmbH stehen an. In diesem Zusammenhang gewinnt die Finanzierung der Pension an Bedeutung. Oftmals wird auch eine Auslagerung der Pensionsverpflichtung auf einen Pensionsfonds in Betracht gezogen, um die Bilanzberührung zu beenden. Häufig kommt hinzu, dass für diese Maßnahmen aus den oben genannten Gründen die für die Zahlung der Renten vorgesehenen Mittel nicht ausreichen. Daher sind Informationen über den Finanzierungsstand der Pensionszusage nötig. Ggf. wird nach Maßnahmen bei mangelnder Finanzierbarkeit gesucht. Auf der Grundlage der bestehenden Versorgungszusage und des letzten versicherungsmathematischen Gutachtens wird ein erster Überblick über den Ausfinanzierungsgrad der bestehenden Pensionszusage und der ggf. bestehenden Refinanzierungsdispositionen z.B. einer Rückdeckungsversicherung gegeben. Dabei werden zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen im persönlichen Bereich des Versorgungsanwärters wie eine zwischenzeitliche Scheidung oder der Tod des Ehepartners mit einbezogen. Auch die finanzielle Situation der GmbH wird berücksichtigt, so das in vielen Fällen aus „zu teuer“ eine tragbare Lösung wird.

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